Wer kümmert sich um mich als Pflegefall nach meiner Scheidung? Das können nur Sie erledigen!
Kostenlose ErsteinschätzungScheidung & Vorsorge - Das müssen Sie jetzt wissen!
Wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit, fortgeschrittenen Alters oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung selbst nicht mehr handlungsfähig sind und keine oder keine wirksamen Erklärungen im Rechtsverkehr abgeben können, kann unter Umständen eine Betreuung notwendig werden. In diesem Fall entscheidet ein Gericht über Ihre persönlichen Angelegenheiten und bestellt möglicherweise einen Betreuer, den Sie und Ihre Angehörigen nicht kennen und der Ihre Lebensweise sowie persönlichen Bedürfnisse nicht kennt. Dies lässt sich verhindern, indem Sie Personen bevollmächtigen, die Sie in bestimmten Angelegenheiten vertreten und in Ihrem Sinne entscheiden.
Die Lösung für korrekte Vorsorge - Jetzt handeln:
Um sicherzustellen, dass Sie durch Familienangehörige oder nahestehende Personen wirksam vertreten werden können, ist es notwendig, Vorsorge zu treffen und frühzeitig aktiv zu werden! Wir helfen Ihnen dabei!
Kostenlose ErsteinschätzungFür mehr Informationen besuchen Sie unsere Partner Kanzlei CS Anwälte
Gemeinsam kümmern wir uns um Ihre Vorsorge nach der Scheidung
Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns für über das Rechtecheck Formular. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden
Kostenloses Beratungsgespräch
Hier besprechen Wir mit Ihnen die Sachlage & Rechtslage, analysieren gemeinsam Ihren persönlichen Fall und besprechen weitere Schritte
Wir kämpfen für Sie
Je schneller wir mit Ihnen die Scheidung klären, umso schneller sind Sie auf dem Weg in ein neues Leben
Fragen & Antworten zum Thema Vorsorge & Scheidung
Die Trennung oder Scheidung eines gesunden Partners von einem z.B. an Alzheimer erkrankten Partner ist durchaus rechtmäßig. Wenn ein Partner jedoch psychisch erkrankt ist, kann er unter Umständen besonders schutzbedürftig sein, und es können besondere Härtefälle vorliegen, die eine Scheidung ausschließen.
Der Trennungsunterhalt beträgt 45% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist. Wenn die Ehefrau jedoch erwerbstätig ist, beläuft sich die Höhe des Trennungsunterhalts auf 3/7 bzw. 45% der Differenz zwischen dem bereinigten Nettoeinkommen aus der Erwerbstätigkeit des Ehemanns und dem Einkommen der Ehefrau.
In den meisten Rechtssystemen hat die Person, die zuerst die Scheidung einreicht, keinen rechtlichen Vorteil. Die Entscheidung darüber, wer die Scheidung einreicht, hat normalerweise keine Auswirkungen auf die rechtlichen Aspekte der Scheidung, wie die Aufteilung von Vermögen oder Unterhaltszahlungen.
1. Emotionale Verarbeitung:
Nehmen Sie sich Zeit, um die Emotionen zu verarbeiten, die mit der Trennung verbunden sind. Es kann hilfreich sein, Unterstützung von Freunden, Familie oder sogar einem Therapeuten zu suchen.
2. Klärung der Wohnsituation:
Überlegen Sie, wie die Wohnsituation nach der Trennung aussehen soll. Möglicherweise müssen Sie klären, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt oder ob eine alternative Lösung gefunden werden muss.
3. Finanzielle Überlegungen:
Machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer finanziellen Situation. Klären Sie, wie gemeinsame Konten und finanzielle Verpflichtungen aufgeteilt werden sollen. Ggf. sollten Sie professionellen Rat von einem Finanzberater oder Anwalt einholen.
4. Kommunikation mit dem Partner: Versuchen Sie, in einem respektvollen und klaren Gespräch mit Ihrem Partner zu klären, wie Sie die Trennung gestalten möchten. Dabei sollten Themen wie gemeinsame Besitztümer, Kinderbetreuung und finanzielle Verantwortlichkeiten angesprochen werden.
5. Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt, um sich über Ihre rechtlichen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Trennung zu informieren. Dies gilt besonders, wenn es um Sorgerecht, Vermögensaufteilung oder Unterhaltsfragen geht.
6. Wichtige Dokumente sammeln: Sammeln Sie wichtige Dokumente wie Ausweise, Versicherungspolicen, Bankunterlagen und andere relevante Unterlagen. Dies kann Ihnen helfen, den Überblick über Ihre finanzielle Situation zu behalten.
7. Unterstützung suchen: Zögern Sie nicht, Unterstützung von Freunden, Familie oder professionellen Beratern zu suchen. Eine Trennung kann emotional belastend sein, und es ist wichtig, nicht alleine damit umgehen zu müssen.
Die Aufteilung von Vermögen und finanziellen Ressourcen nach einer Scheidung kann je nach den Gesetzen des jeweiligen Landes oder Bundeslandes variieren. Im Allgemeinen werden jedoch folgende Aspekte berücksichtigt:
1. Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft:
In Ländern mit dem Prinzip der Gütertrennung behält jeder Ehepartner das Vermögen, das er während der Ehe erworben hat. In Zugewinngemeinschaftsländern wird das während der Ehe erworbene Vermögen gemeinsam betrachtet, und es erfolgt eine Aufteilung, meist ausgehend vom Zugewinnprinzip.
2. Gemeinsames Eigentum:
Bei gemeinsamem Eigentum, wie zum Beispiel einer gemeinsamen Immobilie, kann die Aufteilung auf verschiedene Weisen erfolgen. Dies könnte den Verkauf des Eigentums und die Aufteilung des Erlöses oder die Übertragung des Eigentums an einen Ehepartner beinhalten.
3. Alimente und Unterhaltszahlungen:
Entscheidungen über Alimente oder Unterhaltszahlungen können von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter das Einkommen beider Ehepartner, die Dauer der Ehe und die Bedürfnisse der beteiligten Parteien.
4. Rentenansprüche:
Rentenansprüche können aufgeteilt werden, insbesondere wenn während der Ehe Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge oder Rentenversicherung eingezahlt wurden.
5. Gemeinsame Schulden:
Gemeinsame Schulden müssen ebenfalls aufgeteilt werden. Dies kann bedeuten, dass beide Ehepartner für die während der Ehe entstandenen Schulden verantwortlich sind.
Es ist ratsam, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen, um die spezifischen Gesetze und Bestimmungen in Ihrem Gerichtsbezirk zu verstehen. Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Ehepartnern kann ebenfalls dazu beitragen, den Prozess der Vermögensaufteilung zu erleichtern.
Weitere Themenbereiche bei welchen wir uns für Sie einsetzen:
Scheidung & Immobilien
Um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben, sollten Sie schon vor der Scheidung alles Finanzielle in einer Vereinbarung regeln.
Scheidung so günstig wie möglich?
Eine außergerichtliche Regelung mit nur einem Rechtsanwalt. Dann wird die Scheidung zur reinen Formsache.
Scheidung unkompiziert?
Sie wollen eine unkomplizierte, schnelle und möglichst kostengünstige Scheidung? Nutzen Sie das Trennungsjahr zur Regelung aller damit verbundenen Themen. Dann wird die Scheidung zur reinen Formsache.
Darum CSR Sturm für Ihre Scheidung:
Die CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Schwäbisch Hall erreicht nachhaltige juristische Lösungen für Sie. Dabei liegt der Fokus auf möglichst einvernehmlichen und wirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen, die im Interesse aller Beteiligten liegen.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend und legen dabei den Schwerpunkt auf schnelle, entschärfende und einvernehmliche außergerichtliche Verfahren. Wenn nötig, vertreten wir unsere Mandanten vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH.
Empathie, Zuverlässigkeit und Respekt sind die Grundlagen unserer Arbeit. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die von diesen Werten getragen wird.
Claudia Sturm
Annett Feuchter-Schulz
Bincy Koshy
Thomas Bauer