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BMW-Dieselskandal: Entschädigung und betroffene Modelle

14. Juli 2021

Inzwischen scheint es auch einen BMW-Abgasskandal zu geben. Zwar leugnet der Autohersteller aus München weiter, dass er in seinen Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verwendet (hat), Verbraucherschutz-Anwälte sehen aber gute Chancen für die Kunden. Ohnehin sind die Fahrzeuge von BMW schon lange indirekt vom Dieselskandal betroffen: Auch für sie gelten teilweise Fahrverbote. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu Rückrufen bei mehreren Modellen zwingen.

Der Inhalt des Artikels im Überblick:

Warum auch BMW vom Abgasskandal betroffen ist

Bereits seit längerem ist bekannt, dass bei einzelnen BMW-Modellen die Abgasreinigung nicht richtig funktioniert hat. Angeblich hat BMW bei M550d xDrive, 750Ld xDrive und 750d xDrive versehentlich eine falsche Software-Variante aufgespielt. Hinzu kommt, dass bei manchen Modellen die Abgasreinigung angeblich zu nah am Motor positioniert ist und der Rußpartikelfilter erst nach dem SCR-Kat eingebaut wurde. Durch die große Hitze hält das Wabenmaterial im NOx-Speicherkatalysator, das für die Abgasreinigung nötig ist, daher wohl nicht besonders lange. Außerdem drohen die Katalysatoren zu verrußen.

Gravierender dürfte für BMW allerdings das EuGH-Urteil zum Abgasskandal ausfallen. Nach dem Urteil sind wohl auch die von BMW in vielen Motor-Varianten eingesetzten Thermofenster unzulässig. Das sah auch das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 7 O 67/19) Ende März 2020 so: In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil ging das Gericht davon aus, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, wenn die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unterhalb von 17° C und oberhalb von 33° C abgeschaltet oder stark reduziert wird. Immerhin handelt es sich dabei um Temperaturen, die in Deutschland eher die Regel als die Ausnahme sind.

Seit Anfang 2021 fordert der Bundesgerichtshof (BGH) bei der Verwendung von Thermofenstern einen Beleg für vorsätzlichen Betrug. Ohne diesen Vorsatz gibt es kein Recht auf Entschädigung. Verbraucherschutzanwälte sind aber optimistisch, dass BMW ein solcher Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Im Juli 2021 hat die DUH wegen des Abgasskandals bei BMW Klage gegen das KBA eingereicht. Mit der Klage will die DUH das KBA zwingen, vom BMW-Dieselskandal betroffene Modelle zurückzurufen, darunter Varianten des BMW X3. Ziel der DUH ist es, damit die Deaktivierung der Thermofenster und bei manchen Fahrzeugen einen kompletten Umbau des Abgasstrangs zu erzwingen.

Wie viel Entschädigung kann man im BMW-Dieselskandal erwarten?

Es ist anzunehmen, dass der Schadensersatz im BMW-Dieselskandal ähnlich wie im VW-Abgasskandal ausfallen wird. Vor den Oberlandesgerichten hat sich dabei weitgehend ein Modell durchgesetzt, das im ersten BGH-Urteil im Dieselskandal bestätigt wurde: Der betrogene Besitzer gibt sein vom Dieselskandal betroffenes BMW-Modell zurück und der Hersteller erstattet dafür den Kaufpreis. Vom Preis wird dabei noch ein „Nutzungsersatz“ abgezogen, der sich nach den gefahrenen Kilometern und der erwarteten Gesamtleistung bemisst. Es gilt:

Nutzungsersatz = Kaufpreis x gefahrene Kilometer / erwartete Laufleistung

Beispiel: Ein vom Abgasskandal betroffener BMW hat vor 4 Jahren neu 60.000 € gekostet. Der Richter nimmt an, dass für ein solches Fahrzeug eine Laufleistung von 300.000 km zu erwarten ist. Der betrogene BMW-Kunde ist bereits 100.000 km gefahren. Damit ergibt sich ein Nutzungsersatz von

60.000 € x 100.000 km / 300.000 km = 20.000 €.

Damit kann der Kunde seinen BMW für 40.000 € zurückgeben, was wohl über dem Marktwert liegen dürfte.

Wie steht es um Ihren BMW-Diesel? Welchen Schadensersatz können Sie erwarten?

Dabei ist es durchaus möglich, dass die Gerichte einem vom Abgasskandal betroffenen BMW eine höhere Lebensdauer zutrauen als die 250.000 bis 300.000 km, die bei VW oder Seat üblicherweise angenommen werden. Immerhin ist BMW ein Premium-Hersteller. (Für vom Abgasskandal betroffene Gebrauchtwagen gelten leicht modifizierte Regeln.)

Wenn ein vom Diesel-Skandal betroffener BMW schon sehr viele Kilometer auf dem Tacho hat, lohnt sich die Rückgabe oft nicht. Dann kommt auch eine pauschale Entschädigung infrage.

Ist die Gewährleistungsfrist für einen vom Abgasskandal betroffenen BMW noch nicht abgelaufen, können Sie grundsätzlich auch die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs fordern. Das gilt zumindest dann, wenn es ein „sauberes“ Nachfolgemodell gibt.

Wer seinen vom Abgasskandal betroffenen BMW finanziert oder geleast hat, kann ihn teilweise auch über einen Autokredit-Widerruf loswerden, um Wertverluste zu vermeiden.

Vom Abgasskandal betroffene BMW-Modelle

Die juristische Aufarbeitung des BMW-Dieselskandals steht derzeit noch am Anfang. Unstreitig ist der Einsatz einer „falschen Software“ bei den Modellen M550d xDrive, 750Ld xDrive und 750d xDrive. Hinzu kommt, dass bei praktisch allen BMW-Dieselfahrzeugen mit den Motorreihen N47, N57 und B47 „Thermofenster“ eingesetzt wurden, die nach den Zulassungsregeln der EU unzulässig sein dürften.

Die Motorreihen N47, N57 und B47 wurden beziehungsweise werden seit 2007 in vielen Diesel-Modellen von BMW eingesetzt. Betroffene Modelle haben die Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6 und 1,6, 2,0 bzw. 3,0 l Hubraum. Insbesondere dürften folgende BMW-Modelle vom Diesel-Abgasskandal betroffen sein, bei denen es nach unseren Informationen bereits einen freiwilligen Rückruf gab:

Dabei sind meist verschiedene Varianten betroffen, also z.B. Active Tourer, Cabrio, Coupé, Gran Coupé, GT, Limousine, sDrive, Touring oder xDrive. Ob konkret Ihr BMW vom Abgasskandal betroffen ist und wie viel Entschädigung Ihnen zusteht, können Sie kostenlos und unverbindlich auf unserer Seite zum Diesel-Skandal herausfinden.

Es kann gut sein, dass bei weiteren Motorvarianten von BMW unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden werden und noch mehr Modelle vom Abgasskandal betroffen sind. Unabhängig davon können die Besitzer von finanzierten Fahrzeugen ihr Auto oft durch den Widerruf des Autokredits loswerden.

FAQ zum BMW-Abgasskandal

Gibt es einen BMW-Dieselskandal?
Wahrscheinlich ja. Zum einen wurde bei manchen Modellen angeblich eine falsche Software installiert. Zum anderen sind die „Thermofenster“, wie sie auch BMW einsetzt, voraussichtlich nach EU-Recht unzulässig.

Welche BMW-Modelle sind betroffen?
Die meisten BMW-Diesel-Modelle sind wohl betroffen. Bei RECHTECHECK finden Sie eine Liste oder Sie können kostenlos Ihr Modell prüfen lassen.

Welche Entschädigung steht mir zu?
Voraussichtlich kann man seinen Mogel-Diesel an BMW zurückgeben. Sie erhalten dann den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Diese ist aber meist viel geringer als der Wertverlust.

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