Wichtige Fragen zum Dieselskandal:

Ist mein Wagen betroffen?

Vereinfacht gesagt sind Sie vom Dieselskandal betroffen, wenn es für Ihren Wagen einen verpflichtenden oder freiwilligen Rückruf gibt, bei dem eine illegale Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung entfernt werden soll. In den meisten (aber nicht in allen) Fällen ist dieser Rückruf bereits erfolgt. Folgende Modelle sind vom Abgasskandal betroffen:

Volkswagen: Baujahre 2008 – 2015

Für folgende vom Abgasskandal betroffene VW-Modelle gibt es bereits amtliche Rückrufe:

Zusätzlich sind folgende Volkswagen-Modelle (teilweise) mit der Motorvariante EA 288 ausgestattet. Obwohl VW hier bisher kein illegales Verhalten eingeräumt hat, gab es bereits amtliche Rückrufe. Daher wurden hier offenbar ebenfalls unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Folglich haben erste Gerichte den Betroffenen Diesel-Fahrern bereits Schadensersatz bzw. eine Rückabwicklung zugesprochen.

Audi: Baujahre ab 2009, teilweise bis zur aktuellen Produktion

Für folgende vom Abgasskandal betroffenen Audi-Modelle gibt es bereits amtliche Rückrufe und der Hersteller hat eingeräumt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden:

Für folgende Audi-Modelle mit EA 288-Motor kann voraussichtlich ebenfalls Schadensersatz bzw. eine Rückabwicklung durchgesetzt werden:

SKODA: Baujahre: 2009 – 2014

Für folgende vom Abgasskandal betroffene Skoda-Modelle gibt es bereits amtliche Rückrufe:

Für folgende Audi-Modelle mit EA 288-Motor kann voraussichtlich ebenfalls Schadensersatz bzw. eine Rückabwicklung durchgesetzt werden:

Seat:

Für folgende vom Abgasskandal betroffene Skoda-Modelle gibt es bereits amtliche Rückrufe:

Für folgende vom Abgasskandal betroffenen Skoda-Modelle gibt es bereits amtliche Rückrufe und der Hersteller hat eingeräumt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden

Porsche:

Für folgende vom Abgasskandal betroffene Porsche-Modelle gibt es bereits amtliche Rückrufe:

Daimler/Mercedes-Benz:

Für viele vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Modelle gibt es bereits amtliche Rückrufe. Außerdem plant das Kraftfahrtbundesamt weitere Rückrufe für Fahrzeuge von Mercedes, u.a. mit den Motorvarianten OM 651 und OM 642. Insgesamt betroffen sind folgende Modelle:

Opel: Modelle mit Euro 6-Norm aus den Modelljahren 2013 – 2016:

Für folgende vom Abgasskandal betroffene Opel-Modelle gibt es bereits amtliche Rückrufe:

BMW

Voraussichtlich ist auch ein Großteil der folgenden BMW-Modelle (insbesondere ab Baujahr 2010) vom Abgasskandal betroffen. Grund sind unzulässige Abschalteinrichtungen die in den Motor-Typen N47, B47 und (1.6 Liter-, 2 Liter- und 3 Liter-Motoren) verbaut wurden.
Für folgende vom Abgasskandal betroffene BMW-Modelle gibt es bereits amtliche Rückrufe:

Welche Nachteile habe ich durch den Dieselskandal?

Zunächst einmal sind Sie verpflichtet, an dem angeordneten Rückruf teilzunehmen und an Ihrem Fahrzeug ein Software-Update (und teilweise weitere Änderungen) vornehmen zu lassen. Tun Sie das nicht, wird das Auto stillgelegt. Trotz anderslautender Versicherungen der Hersteller kann das negative Folgen haben: Neben Mehrverbrauch bei Kraftstoff und Adblue sowie verringerter Leistung sind auch Schäden am Motor möglich. Dies kann auch bei den freiwilligen Software-Updates der Fall sein, die oft bei einem Werkstattbesuch „nebenbei“ aufgespielt werden.

Zusätzlich drohen in vielen Städten Fahrverbote. Diese haben zwar nicht direkt etwas mit den Abgasmanipulationen zu tun, betreffen aber auch wieder die Dieselfahrer.

Abgesehen davon haben Sie jahrelang die Umwelt in einem unzulässigen Ausmaß belastet.

Aus den genannten Gründen ist es bei vielen Diesel-Modellen zu einem starken Wertverlust gekommen.

Welche Ansprüche habe ich und warum?

Die Verwendung einer Betrugssoftware zur Manipulation von Abgasmessungen wird im rechtlichen Sinne als Betrug bzw. sittenwidrige Schädigung gewertet. Dafür steht den Kunden gegenüber dem Hersteller ein Schadensersatzanspruch zu, denn der Hersteller hat die Software ja eingebaut. Die Rechtsprechung ist in fast ganz Deutschland einheitlich. Inzwischen fallen die Urteile größtenteils wie folgt aus:

  • Sie geben Ihr Fahrzeug zurück.
  • Der Hersteller zahlt den ursprünglichen Kaufpreis zurück.
  • Vom Kaufpreis wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Diese berechnet sich danach, wie viele Kilometer von der erwarteten Laufleistung Sie schon verfahren haben.
  • Der Hersteller übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Erfahrung mit Volkswagen zeigt, dass der Konzern i.d.R. spätestens vor dem Oberlandesgericht (OLG) einknickt und einen entsprechenden Vergleich anbietet. Manche Gerichte haben den Kunden zusätzlich auch schon Zinsen zugesprochen oder auf eine Nutzungsentschädigung verzichtet.

Ein Beispiel zur Nutzungsentschädigung: Sie haben Ihr Fahrzeug für 50.000 € gekauft und sind damit 100.000 km gefahren. Das Gericht nimmt eine zu erwartende Laufleistung von 250.000 km an. Damit haben Sie 100.000/250.000=2/5 der Laufleistung bereits „verbraucht“. Die abzuziehende Nutzungsentschädigung beträgt daher 2/5 von 50.000 €, also 20.000 €. Sie erhalten 30.000 € zurück, wenn Sie das Fahrzeug abgeben.

Bei neueren Fahrzeugen besteht außerdem die Möglichkeit, gegenüber dem Händler einen Sachmangel geltend zu machen. Dies gilt in den ersten 2 Jahren nach der Übergabe des Fahrzeugs (bei Gebrauchtwagen 1 Jahr). In manchen Fällen wurde den Kunden dabei schon die Ersatzlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs (aus der jeweils aktuellen, betrugsfreien Fahrzeuggeneration) zugesprochen – und das ohne Nutzungsentschädigung. Realistisch gesehen kann man aber auch hier eher mit einer Rückabwicklung mit Nutzungsentschädigung rechnen.

Werden die Kilometer, die ich während der Klage fahre, als Nutzung in Abzug gebracht?

Im Grundsatz ja. Allerdings ändert sich die Rechtsprechung gerade dahingehend, dass eventuell nur noch Nutzungen in Abzug gebracht werden, die zwischen dem Zeitraum des ersten Anschreibens wegen des Softwareupdates und der Aufforderung zur Rücknahme des Fahrzeugs liegen. Dies ist jedoch vom Gericht abhängig. Vereinzelt gab es auch schon Urteile, die gar keine Nutzungsentschädigung vorgesehen haben.

Was sind normale Nutzungen, die nicht in Abzug gebracht werden?

Nach Abschluss des Verfahrens bzw. nach Abschluss eines Vergleichs werden die jeweiligen Fahrzeuge an einen Händler nach Wahl des Mandanten zurückgegeben und dort nochmals kurz begutachtet. Die Fahrzeuge müssen in dem vorher beschriebenen Zustand seien, d.h. sollte im Vorfeld angegeben worden seien, dass ein Unfallschaden vorliegt, so wird die hieraus folgende Schadensberechnung eventuell vom Rückerstattungspreis abgezogen.

Liegt ein ordnungsgemäß reparierter Unfallschaden vor, erfolgt kein Abzug. Die Fahrzeuge müssen jedoch in einem normalen, dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand zurückgegeben werden. Das heißt es erfolgen keine Abzüge für kleine Kratzer, Abnutzung etc. Wichtig ist, dass die Fahrzeuge in einem für ihr Alter normalen Zustand sind.

Gibt es schon Urteile?

Es liegen deutschlandweit inzwischen oberlandesgerichtliche und somit höchstrichterliche Entscheidungen vor und auch der BGH hat sich in seinem Hinweisbeschluss positiv zu den Rechten der Verbraucher geäußert.

Wie läuft der Prozess bei Rechtecheck ab? Wie lange dauert das?

Nach der Anmeldung bitten wir Sie, uns Unterlagen (in Kopie) zuzusenden. Anschließend fordert die betreuende Rechtsanwaltskanzlei den Hersteller auf, das Fahrzeug zurückzunehmen bzw. Schadensersatz zu bezahlen. Die Länge und die Erfolgswahrscheinlichkeit des Verfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab; hierzu informiert Sie im kostenlosen Beratungsgespräch gerne Ihr Anwalt.

Welche Kosten entstehen mir, wenn ich mich an Rechtecheck wende?

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung den Fall abdeckt, gehen Sie kein Risiko ein. Lediglich die Selbstbeteiligung, falls Sie eine haben, müssen Sie übernehmen. Diese erhalten Sie jedoch in den meisten Fällen nach Verfahrensende wieder von Ihrer Versicherung zurück, wenn wir gewonnen haben. Die Deckungszusage Ihrer Versicherung holt der Anwalt übrigens für Sie kostenlos ein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wir benötigen Kopien von folgenden Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“)
  • Kaufvertrag, Leasingvertrag oder Rechnung
  • ggf. Anschreiben des Kraftfahrzeugbundesamtes wegen des Rückrufs

Außerdem erhalten Sie von uns eine Vollmacht für die bearbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die wir im Original unterschrieben benötigen.

Welche Alternativen gibt es zu einer Klage?

Wenn Sie gar nichts machen, wird Ihr Auto irgendwann stillgelegt. Falls Sie zumindest das Update machen lassen, müssen Sie mit Mehrverbrauch, Schäden und Fahrverboten in einigen Städten rechnen.

Bei einem Verkauf erleiden Sie voraussichtlich einen hohen Wertverlust.

Das gilt auch, wenn Sie sich eine der von vielen Herstellern angebotenen Dieselprämien abholen wollen. Dadurch bekommen Sie zwar einen Rabatt auf den Kauf eines Neuwagens, dieser ist aber oft nur in einer Größenordnung, in der man auch sonst Rabatte bekommen könnte.

Was ist, wenn ich meinen Diesel verkaufen will oder bereits verkauft habe?

Wenn Sie das Fahrzeug während des Prozesses verkaufen, stehen Ihnen immer noch Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Autokonzern zu.

In der Klage wurde schon im Vorfeld der Wert des Autos festgelegt. Dieser berechnet sich i.d.R. nach der Formel: Kaufpreis mal gefahrene Kilometer dividiert durch die durchschnittliche Laufzeit des Fahrzeugs. Aufgrund dieser Formel kann dann die Differenz vom Wert des Fahrzeugs zum Verkaufspreis festgestellt werden und als Schadensersatz verlangt werden

Was ist, wenn ich einen Unfall hatte oder bis zur Rückgabe habe?

Wenn Sie während Ihres Klageverfahrens einen Unfall hatten, muss das Fahrzeug begutachtet und gegebenenfalls repariert werden. Dies ändert jedoch nichts an ihrer Klage und Ihren Ansprüchen.

Liegt ein Totalschaden vor und sie verkaufen das Fahrzeug, dann benötigt die Kanzlei das Gutachten.

Ich habe mich aber bereits bei der Musterfeststellungsklage eingetragen …

Wenn Sie sich vor dem 30.9.2019 nicht aus der Musterfeststellungsklage ausgetragen haben, können wir leider keine individuellen Maßnahmen mehr für Sie organisieren. Alle anderen sollten Ihren möglichen, persönlichen Vorteil hier prüfen.

Mehr Geld für meinen Schummeldiesel: